HANDEL UND VERTRIEB
1. Bestechung und Korruption
Bestechung und Korruption sind verboten und werden vom Unternehmen nicht geduldet. Der Ruf, die Akzeptanz und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens als vertrauenswürdiger Marktteilnehmer dürfen nicht durch diese Straftaten gefährdet werden.
2. Vorteilsannahme und -gewährung
Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter darf im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit persönliche Vorteile fordern, annehmen, anbieten oder gewähren. Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter darf Geschenke von Geschäftspartnern oder anderen Dritten annehmen oder entgegennehmen, wenn dies eine unangemessene Einflussnahme auf Geschäftsentscheidungen darstellt oder als eine solche aufgefasst werden kann.
3. Geldwäsche
Das Einschleusen von Vermögenswerten aus Straftaten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf unter Verschleierung ihrer wahren Herkunft und andere Geldwäscheaktivitäten im In- und Ausland sind verboten.
4. Export
Alle nationalen und internationalen Zoll-, Export- und Außenhandelsbestimmungen sind zu beachten.