Ihre Hinweise an uns!
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt selbstverständlich auch für KAUP. Mit diesem Gesetz werden Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und sonstige hinweisgebende Personen vor etwaigen Nachteilen geschützt, denn das HinSchG sieht einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vor.
Unabhängig von diesem Gesetz wollen wir gerne wissen, ob bei uns Missstände, Probleme oder Rechtsverstöße vorliegen. Nur mit diesem Wissen können wir diese abstellen. Helfen Sie uns dabei!