BERICHTERSTATTUNG UND DOKUMENTATION

1. Finanzberichterstattung und Dokumentationspflichten

Alle Geschäftsvorgänge sind angemessen und wahrheitsgetreu zu dokumentieren. Die vollständige und korrekte Erfassung von rechnungslegungsrelevanten und steuerrechtlichen Informationen ist zu gewährleisten. Gesetzliche und behördliche Aufbewahrungsvorschriften sind zu beachten.

2. Umgang mit Medien und staatlichen Stellen

Anfragen der Presse o. ä. dürfen nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beantwortet werden, die dazu die ausdrückliche spezielle Befugnis erhalten haben.