GRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

1. Verhalten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untereinander

Das Verhalten des Unternehmens gegenüber seinen (auch zukünftigen, potenziellen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist geprägt durch Respekt und Fairness. KAUP respektiert die Persönlichkeit seiner Beschäftigten und lehnt jede Form von Belästigung und Diskriminierung sowie unterschiedlicher Behandlung ab.

Niemand darf wegen seiner Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, seines Alters oder Aussehens, seines Geschlechts, einer Behinderung, seiner geschlechtlichen oder sexuellen Identität, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Zugehörigkeit zu Gewerkschaften oder Parteien, oder einer Schwangerschaft benachteiligt oder begünstigt, belästigt oder ausgegrenzt werden.

2. Datenschutz und Verwendung elektronischer Medien

KAUP verpflichtet sich, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt, an welchen sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter mit Fragen und Anmerkungen wenden kann.

Soweit das Unternehmen für geschäftliche Zwecke den Zugang zu und die Nutzung von elektronischen Medien bereitstellt, dürfen solche elektronischen Medien nicht für Zwecke eingesetzt werden, die Gesetze, Vorschriften, Weisungen, Richtlinien oder anderen Bestimmungen des Unternehmens zuwiderlaufen.

3. Verhalten im Unternehmen

Im Umgang miteinander sowie mit Dritten gilt das Gebot von Toleranz, Respekt, Sachlichkeit und Fairness. Dies gilt auch für den Umgang mit und in sog. Sozialen Medien. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zu jeder Zeit ihre privaten Interessen von denen des Unternehmens trennen.

Die Einnahme von Drogen, alkoholischen Getränken und berauschenden Substanzen während der Arbeitszeit ist verboten. In gleicher Weise ist es untersagt, die Tätigkeit unter dem Einfluss von Drogen, alkoholischen Getränken und berauschenden Substanzen auszuüben.

4. Schutz vor Belästigung

Alle Arbeitnehmer, Kunden und Lieferanten haben das Recht auf eine faire, respektvolle, würdevolle, höfliche und unterschiedslose Behandlung. KAUP fühlt sich diesem Grundsatz verpflichtet und will dieses Recht in unserem Unternehmen gewährleisten. Das Unternehmen beachtet die Grundsätze der Chancengleichheit am Arbeitsplatz. Personalentscheidungen (z.B. hinsichtlich Einstellung, Auswahl, Schulung, Beförderung und Vergütung) basieren auf Qualifikation, Erfahrung und anderen arbeitsbezogenen Kriterien. KAUP diskriminiert nicht aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.

Es ist Aufgabe des Unternehmens, das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsumfeld ohne sexuelle Belästigung oder sonstige unzulässige Benachteiligung zu wahren. Jede Form der sexuellen Belästigung oder sonstigen unzulässigen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung wird nicht geduldet und hat zu unterbleiben.

Sexuelle Belästigung ist ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Sexuelle Belästigung ist rechtswidrig. Beispiele für eine unerlaubte sexuelle Belästigung sind:

  1. Aufforderung zu sexuellen Handlungen oder ein Angebot derselben für Vorteile am Arbeitsplatz;
  2. in die Enge treiben, Tätscheln, Kneifen oder Berühren oder anderer unerwünschter Körperkontakt mit sexuellem Inhalt;
  3. öffentliche Mutmaßungen über das oder wiederholte Erkundigungen nach dem Sexualleben einer Person;
  4. Witze, Bemerkungen oder Anspielungen sexuellen Inhalts über eine Person oder Männer und Frauen im Allgemeinen; oder
  5. sichtbares Anbringen pornografischer Darstellungen am Arbeitsplatz.

Beispiele für sonstige unzulässige Benachteiligungen, die wegen des Bezuges auf Geschlecht, Alter, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder sexuelle Orientierung verboten sind, sind:

  1. Verletzung der Würde eines Arbeitnehmers durch beleidigende oder entwürdigende Bemerkungen oder Verhaltensweisen (z.B. wegen ausländischer Herkunft);
  2. Drohungen oder Andeutungen, die besagen, dass ein fortgesetztes Arbeitsverhältnis von der Duldung eines bestimmten Verhaltens abhängt;
  3. einen Arbeitnehmer zu entwürdigenden oder erniedrigenden Handlungen zu zwingen, wie z.B. Schikanen wegen sexueller Orientierung.

Falls Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter belästigt oder in sonstiger unzulässiger Weise benachteiligt wurden, sollen sie dies der Personalabteilung melden.

5. Vertrauliche Informationen

KAUP vertraut den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und Aufgaben täglich viele Informationen an. Informationen, die als vertrauliche Informationen gekennzeichnet oder als solche erkennbar sind („Vertrauliche Informationen“). Diese sind zu schützen und geheim zu halten. Derselben Geheimhaltungspflicht unterliegen Informationen, die dem Unternehmen von Geschäftspartnern unter einer Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden.

Um die vertraulichen Informationen zu schützen, ist insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Vertrauliche Informationen dürfen weder während noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an andere Personen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden (dazu zählen auch Kollegen oder Familienangehörige), es sei denn, dies ist zur Ausführung Ihrer Arbeit für die Gesellschaft notwendig.
  • Vertrauliche Informationen dürfen nicht an öffentlichen Orten (Eingangsbereichen, Fluren, öffentlichen Transportmitteln, öffentlichen Plätzen, Toiletten etc.), an denen eine Unterhaltung mitgehört werden kann, besprochen werden (persönlich oder an einem Mobiltelefon).
  • Dokumente, die vertrauliche Informationen beinhalten, sind so aufzubewahren, dass die Einsichtnahme durch Unbefugte ausgeschlossen ist.
  • Insbesondere bei Besuchern ist darauf zu achten, dass diese keine Einsicht in Unterlagen des Unternehmens erhalten. Besucher dürfen sich deshalb grundsätzlich nicht ohne Begleitung in den Geschäfts- und Büroräumen der Gesellschaft aufhalten.

6. Arbeitssicherheit

KAUP hält die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz ein und hat die insoweit erforderlichen Maßnahmen getroffen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Die gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Gebäudesicherheit werden eingehalten, mit dem Ziel, das Risiko von Unfällen und Berufskrankheiten auf ein Minimum zu reduzieren. 

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist für die Arbeitssicherheit mitverantwortlich; Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften sind strikt anzuwenden. Für den Umgang mit Gefahrstoffen sind die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellten Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter zu beachten.