PRODUKTE: FORSCHUNG, ENTWICKLUNG, HERSTELLUNG UND HAFTUNG

1. Fairer Wettbewerb

KAUP nimmt ausschließlich in fairer Weise und ohne jede rechtswidrige Absprache am Wettbewerb teil und verpflichtet sich insbesondere zur Einhaltung des Kartellrechts.

2. Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und Schutzrechten

Wir schützen unsere Geschäftsgeheimnisse und verteidigen unsere Schutzrechte und respektieren rechtsbeständige Schutzrechte Dritter.

3. Zusammenarbeit mit Behörden

Die regulatorischen Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden sind zu befolgen.

4. Umwelt- und Gesundheitsschutz, Nachhaltigkeit

KAUP bekennt sich zum Schutz der Umwelt und zum Schutz der Gesundheit des Menschen. Dies schließt die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller an unseren Standorten arbeitenden Personen ein. Zu diesem Zweck betreiben wir ein Umweltmanagementsystem nach IS0 14001:2015 sowie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001:2018. KAUP misst der Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt diese bei seinen unternehmerischen Überlegungen. Wir machen in klarer und nachvollziehbarer Weise transparent, wie unsere Produkte anzuwenden sind und welche Risiken mit ihrer Verwendung verbunden sein können.

5. Produktsicherheit

Als Unternehmen im Bereich des Maschinenbaus steht die Herstellung und Lieferung von sicheren und qualitativ hochwertigen Produkten im Vordergrund. Das Unternehmen erwartet, dass sich seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Qualität der Produkte einsetzen. Dazu gehört insbesondere, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von etwaigen Beschwerden über Produkte Kenntnis erhalten, diese unverzüglich an die Vorgesetzten melden.

6. Lieferkettenverantwortung

Auch wenn wir nicht direkt den Vorschriften des Lieferkettengesetzes unterliegen, bekennen wir uns zu den Werten und Zielen des Lieferkettengesetzes. Wir achten die Menschenrechte und setzen uns für den Schutz von Leben und Gesundheit und den Schutz von Umwelt und Natur ein und respektieren die Freiheit zur Bildung von Gewerkschaften und Vertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.

Wir befürworten das Verbot von Sklaverei, Zwangsarbeit und Menschenhandel, das Verbot von Kinderarbeit und Schutz von Kindern, das Folterverbot und das Verbot von Diskriminierung und Verbot der Ungleichbehandlung.

Wir sprechen uns für die Pflicht zur Wahrung der Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Einhaltung der jeweils lokal geltenden Mindestlohngesetze aus.

Wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen.

Dementsprechend unterstützen wir unsere Vertragspartner im Rahmen unserer Möglichkeiten dabei, diesen nach unserem besten Wissen die Auskünfte zur Verfügung zu stellen, die für diese erforderlich sind, um deren Lieferkettenverantwortung nachzukommen bzw. ihren gesetzlichen Pflichten aus dem Lieferkettengesetz nachzukommen.